E-Scooter und E-Motorräder: welcher Bonus im Jahr 2023?
Der Staat wird weiterhin finanzielle Zuschüsse für den Kauf eines elektrischen Zweirads gewähren. Die Begünstigten des Bonus erhalten bis zu 900 €.
Gute Nachrichten, wenn Sie überlegen, ein elektrisches motorisiertes Zweirad zu kaufen: Der ökologische Bonus bleibt auch 2023 bestehen. Einmal mehr sind Fahrzeuge mit Bleiakkus von der Regelung ausgeschlossen. Dies hat jedoch keine echten Auswirkungen, da fast alle Modelle mit Lithium-Batterien ausgestattet sind.
Die Höhe der gewährten Zuschüsse bleibt unverändert. Beim Kauf eines Fahrzeugs, dessen maximaler Nettomotorleistung gleich oder größer als 2 Kilowatt ist, zahlt der Staat 250 € pro kWh an diejenigen, die einen Antrag stellen. Die Unterstützung ist auf 900 € begrenzt und darf 27% des Kaufpreises nicht überschreiten.
Für Elektromotorräder und -roller, deren maximale Nettomotorleistung unter 2 Kilowatt liegt, beträgt der Kaufbonus 20% des Fahrzeugpreises. Vor allem ist er jedoch auf 100 € begrenzt.
| Höhe des Bonus | Deckelung | |
| Leistung gleich oder größer als 2 kW | 250 € pro kWh Batterie | 900 € 27% des Kaufpreises |
| Leistung unter 2 kW | 20% des Kaufpreises | 100 € |
Eine Person, die den ökologischen Bonus erhalten hat, muss ihr Fahrzeug mindestens ein Jahr lang behalten und mindestens 2.000 km fahren, bevor sie es verkaufen darf. Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit einer finanziellen Strafe rechnen. Außerdem kann eine natürliche Person den Bonus nur einmal alle 3 Jahre in Anspruch nehmen.
Ein Bonus… und auch eine Hilfe für den Retrofit
Um den Übergang zur Elektromobilität zu beschleunigen, hat der Staat auch einen Bonus für den Retrofit eingeführt. Motorisierte Zweiräder sind in dieses Programm eingeschlossen. So kann eine natürliche oder juristische Person, die ihr thermisches Motorrad oder ihren Roller in ein elektrisches Fahrzeug umwandeln lässt, 1.100 € erhalten. Achtung, die Unterstützung ist jetzt an Einkommensbedingungen für Privatpersonen gebunden: Nur Personen, deren zu versteuerndes Einkommen pro Anteil gleich oder kleiner als 22.983 Euro ist, können davon profitieren.
| Höhe des Retrofit-Bonus | |
| Natürliche Person Zu versteuerndes Einkommen < oder = 22.983 Euro | 1.100 € |
| Natürliche Person Zu versteuerndes Einkommen > 22.983 Euro | 0 € |
| Juristische Person | 1.100 € |
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