Prime CEE, ökologischer Malus 2025: Höhe der Zuschüsse und Strafen

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Ab dem 1. Juli 2025 ist der ökologische Bonus keine direkte staatliche Förderung mehr, sondern wird über die Energieeinsparzertifikate abgewickelt.

Das Geld in den Kassen des französischen Staates ist knapp, daher hat die Regierung beschlossen, ab dem 1. Juli 2025 die Finanzierungsart des ökologischen Bonus zu überarbeiten. Es sind nicht mehr die Steuern des Staates, die den Bonus bezahlen, sondern Verpflichtungen, die den Energieversorgern auferlegt werden. Daher ist es nun treffender, von einem Energieeinsparzertifikat, genannt CEE, als vom ökologischen Bonus zu sprechen.

Die Energieversorger (EDF, TotalEnergies usw.) sind vom Staat verpflichtet, Energieeinsparungen zu fördern. Dafür müssen sie die Förderungen für Privatpersonen wie etwa die Dämmung eines Hauses, den Austausch einer Heizung … und nun den Kauf eines Elektrofahrzeugs finanzieren.

Aber was ist der Anreiz für die Energieversorger, den CEE anstelle des Staates zu finanzieren? Weil sie dazu verpflichtet sind … und weil es für sie günstiger ist, Ihnen zu helfen, als Strafen zu zahlen. Seit 2005 verlangt Frankreich von Energieversorgern den Nachweis, dass sie ihre Kunden beim Energiesparen unterstützen.

Wenn ein Energieversorger eine Förderung finanziert, erhält er im Gegenzug ein CEE-Zertifikat, das einer theoretisch eingesparten Energiemenge entspricht. Dieses Zertifikat kann er anschließend an umweltschädliche Akteure verkaufen. Eine clevere Populismusstrategie mit geringem Aufwand …

Schließlich wird ein Kunde, der von einem Verbrenner auf ein Elektrofahrzeug umsteigt, seinen Haushaltstromverbrauch erhöhen, was es dem Energieversorger ermöglicht, auch langfristig von dieser Umstellung zu profitieren.

Neue Beträge des ökologischen Bonus 2025

Der Betrag des ökologischen Bonus 2025 – oder des CEE 2025 – wird je nach steuerlichem Referenzeinkommen (RFR) pro Haushaltsanteil gestaffelt:

  • 4.200 € für Haushalte, deren RFR pro Anteil gleich oder niedriger als 16.300 € ist.
  • 4.200 € für ein RFR zwischen 16.301 € und 26.200 €.
  • 3.100 € für ein RFR über 26.200 €.

Die Förderung wird höchstens einmal pro Person alle 3 Jahre gewährt.

Für Bewohner der Übersee-Departements gilt weiterhin ein Zuschlag von 1.000 €, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird mindestens sechs Monate nach Erwerb in der betreffenden Region genutzt.

Voraussetzungen für Fahrzeuge

Um den neuen ökologischen Bonus 2025 zu erhalten, muss das Fahrzeug die folgenden Kriterien erfüllen:

Fahrzeugtyp: Es sind nur neue elektrische oder mit Wasserstoff betriebene Pkw förderfähig. Leichte Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Dreiräder und Viertakter sind nicht mehr Teil der Regelung.

  • 100 % elektrisch (oder Wasserstoff),
  • weniger als 47.000 € inkl. MwSt. (inklusive Batterie) kosten,
  • weniger als 2.400 kg wiegen,
  • eine mindestens erforderliche Umweltbewertung haben (vom Staat berechnet, einschließlich Produktion),
  • für mindestens 2 Jahre gekauft oder geleast sein,
  • und zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 fakturiert werden.

Antragsverfahren für den ökologischen Bonus 2025

Käufern stehen zwei Optionen offen, um den ökologischen Bonus 2025 zu erhalten:

  1. Vorauszahlung durch den Händler: Einige Händler ziehen den Bonusbetrag direkt vom Kaufpreis ab. Diese Vorauszahlung muss klar auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  2. Persönlicher Antrag: Bietet der Händler diese Vorauszahlung nicht an, kann der Käufer den Bonus über den entsprechenden Onlinedienst beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung oder der Zahlung der ersten Leasingrate gestellt werden.

Der alte Bonus steht weiterhin für Bestellungen vor dem 1. Juli und Rechnungsstellung vor dem 30. September 2025 zur Verfügung.

Abschaffung bestimmter Förderungen

Das Dekret vom 29. November 2024 bestätigt auch die Abschaffung einiger Förderungen:

  • Umtauschprämie: Diese Förderung, die den Ersatz alter Fahrzeuge durch weniger umweltschädliche Modelle förderte, wird abgeschafft. Die Höhe betrug 1.500 Euro.
  • Förderungen für elektrische Nutzfahrzeuge: Transporter und andere leichte Nutzfahrzeuge sind nicht mehr für den ökologischen Bonus berechtigt.

Ökologischer Malus 2025

Der ökologische Malus oder die CO₂-Emissionssteuer ist ein fiskalisches Instrument, das den Kauf von Neufahrzeugen mit erheblichen Kohlendioxidemissionen bestrafen soll. Für das Jahr 2025 wurde die Malus-Tabelle überarbeitet, um die ökologische Wirkung zu verstärken.

Neue Beträge des ökologischen Malus 2025

Ab dem 1. Januar 2025 basiert eine neue Tabelle für den ökologischen Malus auf der Summe der CO2-Emissionen und dem Fahrzeuggewicht.

CO2-Emissionen WLTP (g/km)Malusbetrag
<= 117 g0,00 €
118 g50,00 €
119 g75,00 €
120 g100,00 €
121 g125,00 €
122 g150,00 €
123 g170,00 €
124 g190,00 €
125 g210,00 €
126 g230,00 €
127 g240,00 €
128 g260,00 €
129 g280,00 €
130 g310,00 €
131 g330,00 €
132 g360,00 €
133 g400,00 €
134 g450,00 €
135 g540,00 €
136 g650,00 €
137 g740,00 €
138 g818,00 €
139 g898,00 €
140 g983,00 €
141 g1 074,00 €
142 g1 172,00 €
143 g1 276,00 €
144 g1 386,00 €
145 g1 504,00 €
146 g1 629,00 €
147 g1 761,00 €
148 g1 901,00 €
149 g2 049,00 €
150 g2 205,00 €
151 g2 370,00 €
152 g2 544,00 €
153 g2 726,00 €
154 g2 918,00 €
155 g3 119,00 €
156 g3 331,00 €
157 g3 552,00 €
158 g3 784,00 €
159 g4 026,00 €
160 g4 279,00 €
161 g4 543,00 €
162 g4 818,00 €
163 g5 105,00 €
164 g5 404,00 €
165 g5 715,00 €
166 g6 126,00 €
167 g6 537,00 €
168 g7 248,00 €
169 g7 959,00 €
170 g8 770,00 €
171 g9 681,00 €
172 g10 692,00 €
173 g11 803,00 €
174 g13 014,00 €
175 g14 325,00 €
176 g15 736,00 €
177 g17 247,00 €
178 g18 858,00 €
179 g20 569,00 €
180 g22 380,00 €
181 g24 291,00 €
182 g26 302,00 €
183 g28 413,00 €
184 g30 624,00 €
185 g32 935,00 €
186 g35 346,00 €
187 g37 857,00 €
188 g40 468,00 €
189 g43 179,00 €
190 g45 990,00 €
191 g48 901,00 €
192 g51 912,00 €
193 g55 023,00 €
194 g70 000,00 €
> 194 g70 000,00 €

Neue Beträge des Gewichtsmalus 2025

Um den gewichtsbasierten Malus zu bestimmen, beachten Sie die für das Jahr 2025 gültige Tabelle unten. Elektrofahrzeuge sind ausgenommen, im Gegensatz zu Plug-in-Hybriden mit einer elektrischen Reichweite über 50 km, aber mit einem Freibetrag von 200 kg.

Haushalte mit mindestens 3 Kindern können von einer Reduzierung der Steuer auf das Fahrzeugleergewicht (Gewichtsmalus) profitieren.

Gewichtsanteil im fahrbereiten ZustandPreis pro kg
0 bis 1.599 kg0,00 €
1.600 bis 1.799 kg10,00 €
1.800 bis 1.899 kg15,00 €
1.900 bis 1.999 kg20,00 €
2.000 bis 2.099 kg25,00 €
Ab 2.100 kg30,00 €

Beispiel:

Neuwagen, der im Januar 2025 erstmals in Frankreich zugelassen wurde, mit einem fahrbereiten Gewicht von 1.950 kg:

  • Beispiel:
  • Neuwagen, der im Januar 2025 erstmals in Frankreich zugelassen wurde, mit einem fahrbereiten Gewicht von 1.950 kg
  • Gewichtsanteil zwischen 1.600 kg und 1.799 kg: 200 kg x 10 € = 2.000 €
  • Gewichtsanteil zwischen 1.800 kg und 1.899 kg: 100 kg x 15 € = 1.500 €
  • Gewichtsanteil zwischen 1.900 kg und 1.950 kg: 51 kg x 20 € = 1.020 €
  • Die Steuer beträgt 2.000 € + 1.500 € + 1.020 € = 4.520 €

Diese Tarife gelten ab dem 1. Januar 2025.

WEITERE INFORMATIONEN: Große öffentliche Debatte: Was halten Sie vom ökologischen Bonus?

This page is translated from the original post "Prime CEE, malus écologique 2025 : montants des aides et pénalités" lang Französisch.

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