Keine Punkteabzüge mehr bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 5 km/h

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Wenn der Punkteabzug für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 5 km/h am 1. Januar 2024 aufgehoben wird, bleibt die Geldbuße dennoch bestehen. Gute oder schlechte Entscheidung?

Das ist eine Entscheidung, die genau richtig kommt, um die öffentliche Verärgerung gegenüber der Regierung inmitten der Krise um das Renteneintrittsalter etwas zu dämpfen. Die Franzosen sind bekanntermaßen sehr an ihrer Bewegungsfreiheit interessiert, aber auch am Recht auf Fehler und an der Eigenverantwortung. Kurz gesagt: Kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen, jene unter 5 km/h, die von den Blitzern registriert werden (in der Realität also etwas mehr), sind eher Nachlässigkeit als Schwerkriminalität.

So hat die Regierung nach monatelangen Wahlversprechen eine Lockerung angekündigt, die leider erst nach dem Sommer und dem Reiseverkehr in Kraft treten wird. Man muss bis zum 1. Januar 2024 warten. Doch am Ende ist alles eine Frage der Semantik: Das Vergehen bleibt real und die Geldbuße bleibt bestehen. Punkte ja, Geld nein! Man ist nicht naiv: 50 % der 21,5 Millionen im Jahr 2021 verhängten Bußgelder hatten ihren Ursprung in einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h. Die Einnahmeausfälle wären für den Staat gigantisch.

Die gesendete Botschaft ist doppeldeutig: Nachsicht bei Nachlässigkeit, aber nicht Straflosigkeit. @K.Swart/Unsplash

Zur Erinnerung: Verstöße unter 20 km/h werden hart geahndet. 135 Euro (bei schneller Zahlung reduziert auf 90 Euro) innerorts und 68 Euro (bei schneller Zahlung reduziert auf 45 Euro) auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Natürlich freut diese Ankündigung nicht die gesamte Bevölkerung, und einige Verbände kritisieren, dass damit ein falsches Signal gesendet werde, das zu einem mechanischen Anstieg der Verkehrstoten führen könne. Im Hintergrund ließe sich zudem einwenden, dass die Auslösewerte für Bußgelder völlig überholt sind. Die heute aufgeworfene Frage ist provokant: Bis zu 20 km/h Überschreitung ist die Sanktion dieselbe wie bei 1 km/h.

Sollten die Schwellenwerte für das Auslösen von Bußgeldern und Punkteabzügen nicht grundlegend überdacht werden: 5, 10, 20, +30 km/h? Auch die Grenze von mehr als 50 km/h ist in einer Zeit, in der Energie­sparsamkeit ebenfalls bei der Definition einer Geschwindigkeitsüberschreitung berücksichtigt werden sollte, völlig anachronistisch. Nicht nur die Gefährdung sollte zählen.

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This page is translated from the original post "Plus de perte de point pour les excès de vitesse inférieurs à 5 km/h" lang Französisch.

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