Bald ein Malus für Elektro- und Hybridfahrzeuge?
Der Delegierte Minister für Verkehr, Clément Beaune, äußerte sich zu einer möglichen Steuer auf Elektrofahrzeuge. Sie wird sich am Gewicht des Fahrzeugs orientieren, ähnlich wie bei den derzeitigen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Bei Europe 1 sprach Clément Beaune über eine mögliche Besteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen basierend auf dem Fahrzeuggewicht. Diese Regelung wird für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verschärft.
Wer ist von diesem Malus betroffen?
Bisher sind nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor von dieser Maßnahme betroffen. Achtung, es gibt jedoch Bedingungen. Ihr Fahrzeug muss ein PKW sein und mehr als 1800 kg wiegen. Ab diesem Wert wird der Malus erheblich. Jedes zusätzliche Kilogramm über der Grenze kostet 10 Euro, allerdings gibt es eine Obergrenze von 50.000 Euro für diesen Malus.
Das Büro des Delegierten Verkehrsministers erinnert daran, dass nur 2 % der Neufahrzeuge von diesem Malus betroffen sind. Diese Schwelle könnte im Staatshaushalt 2024 gesenkt werden.
Die Ankunft der Elektrofahrzeuge
Die Zahl der Elektroautos nimmt im Landesinneren stetig zu. Ende 2022 wurde die Anzahl der E-Fahrzeuge auf etwa 650.000 geschätzt.
Für Elektrofahrzeuge läuft derzeit eine „Debatte“ über die Einführung der Steuer.
Clément Beaune erläuterte das Thema Elektrofahrzeuge, die möglicherweise strengere Kriterien erhalten werden.
„Die Kriterien werden strenger sein, weil der Elektro-Markt es ermöglichen wird, […] Fahrzeuge zu produzieren, die zugänglicher, leichter sind“
Eine Steuer, die vor 2025 eingeführt werden könnte. Auch Hybridfahrzeuge werden von dieser Steuer betroffen sein.
Siehe auch: Elektrofahrzeuge: Auf dem Weg zu einer Kilometersteuer?
This page is translated from the original post "Bientôt un malus pour les véhicules électriques et hybrides ?" lang Französisch.
Wir empfehlen Ihnenauch:
Weitere Artikel auch
