Ermöglichen Elon Musks Eskapaden die Kündigung seines Vertrags mit Tesla?

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Elon Musk Donald Trump

Das behauptet die heute Morgen in der Redaktion von Mobiwisy eingegangene Pressemitteilung der Anwaltskanzlei GKA.

Nach Angaben zweier ihrer Anwälte wollen mehrere Kunden ihren Leasingvertrag mit Tesla kündigen, da sie der Ansicht sind, dass sie ihr Fahrzeug aufgrund des öffentlichen Verhaltens des CEO Elon Musk nicht mehr ungestört nutzen können. Das vorgebrachte Argument: Musks politische Positionen, die als polarisierend oder sogar als rechtsextrem eingestuft werden, hätten die Marke Tesla zu einem politischen Symbol gemacht, wodurch deren Besitzer feindlichen Aktionen ausgesetzt seien. Bis zur Bestätigung einer rechtlichen Klage, die unseres Wissens noch nicht eingeleitet wurde, mahnt diese Mitteilung zur Vorsicht, da die Kanzlei faktisch potentielle Mandanten anwirbt. Ein Beweis dafür ist, dass uns die Mitteilung nicht direkt von der Kanzlei, sondern von einer PR-Agentur zugesandt wurde…

Hat diese Klage, sollte sie zustande kommen, rechtliche Erfolgschancen? Das ist alles andere als sicher. Nach französischem Recht beruht die Kündigung eines Leasingvertrags auf dem Vorliegen eines Vertragsbruchs oder einer schweren Beeinträchtigung des Gebrauchs des Gegenstands. In diesem Fall funktionieren die Fahrzeuge jedoch einwandfrei und Tesla hat seine vertraglichen Verpflichtungen nicht verletzt. Der geltend gemachte Schaden ist moralischer und sozialer Natur: Unannehmlichkeiten bei der Nutzung des Fahrzeugs, das Gefühl, trotz des eigenen Willens mit politischen Ideen assoziiert zu werden, mögliche Beleidigungen oder Vandalismusakte. Um jedoch anerkannt zu werden, muss die Nutzungseinschränkung über dieses rein subjektive Unbehagen hinausgehen. Es muss eine erhebliche, dauerhafte und objektiv feststellbare Beeinträchtigung der normalen Nutzung des Gegenstands vorliegen. Konkrete Beweise wie Angriffe, Sachbeschädigungen, Zutrittsverweigerungen zu bestimmten Orten usw. wären somit unerlässlich, um eine Kündigung oder Entschädigungsforderung im Einzelfall zu begründen.

Außerdem sind einige Behauptungen in der Mitteilung, beispielsweise dass Elon Musk einen „offenen Rückhalt für die extreme Rechte“ zeige, insbesondere durch einen „ausgestreckten Arm, der an den Hitlergruß während der Vereidigung von Donald Trump erinnert“, bisher öffentlich nicht belegt. Jeder kann seine Meinung haben, und wir bei Mobiwisy haben unsere frei dargelegt, doch das Recht basiert nicht auf Gefühlen. Die Anwälte behaupten, „Tesla-Fahrzeuge seien zu Symbolen der extremen Rechten geworden“. Auch dies ist eine Meinung, kein juristisch bewiesener Fakt. Es gibt politische Wahrnehmungen, die mit bestimmten Marken verbunden sind, aber keine rechtliche Grundlage dafür, dass ein Objekt wegen der politischen Ansichten des CEOs zum politischen „Totem“ wird. Solche Behauptungen sind daher subjektiv. Schlimmer noch, wenn derartige Anschuldigungen nicht bewiesen werden, könnten ihre Urheber des Verleumdung beschuldigt werden.

Die angekündigte Klage scheint daher eher eine Kommunikationsmaßnahme und Kundenakquise zu sein als eine fundierte juristische Argumentation. Es ist grundsätzlich nicht verboten, ein Unternehmen wegen Beeinträchtigung der Nutzung zu verklagen, doch muss der Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Geschäftsführers und einem konkreten persönlichen Schaden nachgewiesen werden. Fehlt dieser, könnte das Gericht die Klage als unbegründet und verwerflich ansehen.

Der Fall wirft jedoch eine neue Frage auf: Wie sehr können die politischen Meinungen einer Führungskraft die Wahrnehmung und den Gebrauchswert eines Konsumgutes beeinflussen? Die Debatte ist eröffnet, doch der rechtliche Ausgang bleibt sehr ungewiss.

AUCH LESEN: Kann Tesla Elon Musk entlassen?

This page is translated from the original post "Les frasques d’Elon Musk donnent-elles le droit de résilier son contrat avec Tesla ?" lang Französisch.

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