Was ist vom Umweltbonus 2024 zu erwarten?
Unser Partner Roole entschlüsselt die im Mai angekündigte Reform des Umweltbonus, die ab 2024 gelten wird.
Roole, der größte Automobilclub Frankreichs mit über 1 Million Mitgliedern, ehemals Club Identicar, analysiert für Sie die Möglichkeiten, die die öffentliche Konsultation zu den neuen Anwendungsmodalitäten des Umweltbonus eröffnet hat, welche am 25. August endete.
Ende Juli hat die Regierung Vorschläge für neue Anwendungsmodalitäten des Umweltbonus ab 2024 vorgestellt. „Wir werden das erste europäische Land sein, das die Kriterien für die Vergabe des Umweltbonus reformiert, um den CO2-Fußabdruck des Fahrzeugs besser zu berücksichtigen“, hatte Emmanuel Macron bei der Vorstellung seines Plans „Grüne Industrie“ am 11. Mai angekündigt. Während dieser Bonus derzeit nur die Treibhausgasemissionen des Fahrzeugs im Betrieb als Umweltkriterium berücksichtigt, ist das Ziel, „den CO2-Fußabdruck der Produktion von Elektrofahrzeugen“ einzubeziehen, präzisiert die Regierung.
Das vorgestellte Dekret „schlägt vor, die Anspruchsberechtigung für den Umweltbonus an eine minimale Umweltbewertung zu koppeln, die sich auf die Lebenszyklusphasen des Fahrzeugs vor seinem Straßeneinsatz bezieht“, erläutert das Ministerium für ökologische Umstellung. In diese Berechnung fließen daher ein: die Produktion von Stahl, Aluminium und anderen Materialien, die für die Fertigung oder Montage des Fahrzeugs verbraucht werden, die Produktion der Batterie, die Zwischenverarbeitungen und die Montage sowie der Transport vom Montagewerk bis zum Vertriebsort in Frankreich unter Berücksichtigung verschiedener Transportmittel (Schiff, Bahn, Lkw etc.). Dieser Umweltwert muss mindestens 60 von 100 Punkten erreichen, damit ein Fahrzeug für den Umweltbonus förderfähig ist. Die Bewertung wird jedoch für Stadtfahrzeuge mit weniger als 5 Sitzplätzen und einer Reichweite unter 180 km anders (und nachsichtiger) ausfallen. Die Hersteller haben außerdem die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, um von bestimmten Referenzwerten abzuweichen.
Ende Juni hat der delegierte Verkehrsminister Clément Beaune in einer Rede beim „Grand Jury RTL-Le Figaro-LCI“ die Idee einer schrittweisen Senkung der Anwendungsgrenze der Gewichtsstrafe, auch bekannt als Steuer auf das fahrbereite Gewicht (TMOM), vorgestellt. „Heute liegt sie bei 1,8 Tonnen, wir schlagen vor, die Schwelle auf 1,7/1,6 Tonnen zu senken“, erläuterte der Minister, der auch das Ende der Deckelung der Kraftfahrzeugstrafe auf 50 % des Fahrzeugswertes erwähnte.
Zur Berechnung der Kosten dieser Steuer auf Fahrzeuge, die heute mehr als 1,8 Tonnen wiegen, muss man 10 Euro pro zusätzlichem Kilo hinzurechnen. Verstehen Sie das so: Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 1.900 kg kaufen, beträgt die Gewichtsstrafe 1.000 Euro. Für ein Fahrzeug mit 2 Tonnen Gewicht sind es 2.000 Euro usw.
Bisher bleiben Elektroautos von dieser Steuer ausgenommen, aber dieser Vorteil soll 2025 entfallen. Die Details werden im Finanzgesetzentwurf für 2024, der im Herbst vorgestellt wird, enthalten sein. Nach Angaben der Zeitung Les Echos soll die Schwelle tatsächlich auf 1,6 Tonnen abgesenkt werden. Was den CO2-Emissionsgrenzwert betrifft, ab dem ein Auto der Umweltstrafe unterliegt, so soll er von 123 g/km auf 118 g/km gesenkt werden.
AUCH LESEN > Roole: neues Diebstahlschutzsystem für die französische Marke
This page is translated from the original post "Qu’attendre du Bonus écologique pour 2024 ?" lang Französisch.
Wir empfehlen Ihnenauch:
Weitere Artikel auch
