Zweiräder: Inter‑File (Fahren zwischen den Fahrspuren) bis zum 15. September 2024 erlaubt – und danach?

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Motorrad beim Durchschlängeln zwischen Fahrzeugen

Das 2021 gestartete Experiment zum Inter-File-Verkehr der Zweiräder wird nach den Olympischen Spielen unter bestimmten Bedingungen verlängert.

Ab dem 15. September 2024 müssen Motorräder und Roller wieder brav in den Fahrspuren bleiben, selbst bei Staus auf dem Périphérique oder den Autobahnzufahrten zur Hauptstadt? Semantisch gesehen ja, denn der Staat hat einer Verlängerung des Experiments zum Inter-File-Verkehr für motorisierte Zwei- und Dreiräder zugestimmt, das 2021 gestartet wurde. Diese Praxis ist jedoch auf Straßen mit für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Île-de-France reservierten Fahrspuren ausgesetzt, um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten… was jedoch die Gefährdung von 2‑ und 3‑Rädern zur Folge haben kann.

Seit dem 2. August 2021 ist der Inter-File-Verkehr (CIF) für motorisierte Zwei- und Dreiräder auf Autobahnen und Schnellstraßen bei dichtem Verkehr experimentell erlaubt. Ursprünglich geplant bis zum 1. August 2024, wurde dieses Experiment bis zum 15. September 2024 verlängert. Aber was dann?

Diese Verlängerung gilt für alle betroffenen Achsen, mit Ausnahme der Straßen, die Fahrspuren für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Île-de-France vorsehen. Laut dem Innenministerium wird der Verkehr auf diesen Spuren sehr dicht sein, mit zahlreichen Kreuzungen von Achsen durch großformatige Fahrzeuge (Transport von Athleten, offizielle Delegationen, Einsatzfahrzeuge, Taxis, Krankenwagen, öffentliche Verkehrsmittel im Dienstbetrieb, akkreditierte Journalisten).

So wird das Experiment des Inter-File-Verkehrs auf diesen reservierten Fahrspuren ab dem 15. Juli 2024 ausgesetzt. Jedes nicht autorisierte Fahrzeug, das auf diesen Fahrspuren unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 135 € und rechtliche Schritte.

Grundsätze des Inter-File-Verkehrs

Das seit drei Jahren laufende Experiment betrifft 21 Départements, darunter die Bouches‑du‑Rhône, die Haute‑Garonne, die Gironde, das Hérault, die Isère, die Loire‑Atlantique, das Nord, der Rhône (einschließlich der Métropole Lyon), der Var, die Alpes‑Maritimes, die Drôme, der Vaucluse, die Pyrénées‑Orientales sowie die acht Départements der Region Île‑de‑France.

In den Zonen, in denen das Experiment gilt, müssen die folgenden Bedingungen eingehalten werden :

  • Die Praxis ist auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen, getrennt durch einen Mittelstreifen, mit mindestens zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung erlaubt, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit ≥ 70 km/h ist ;
  • Das Fahren zwischen Reihen von stehenden oder sehr langsam fahrenden Fahrzeugen erfolgt auf den beiden linksesten Spuren einer Fahrbahn ;
  • Der seitliche Abstand zwischen den Fahrzeugen muss ausreichend sein, um den Inter-File-Verkehr zu ermöglichen ;
  • Die für den Inter-File-Verkehr erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h, mit einem Geschwindigkeitsdifferential von 30 km/h gegenüber den übrigen Fahrzeugen ;
  • Keine Fahrspur darf Baustellen haben oder mit Schnee bzw. Eis bedeckt sein ;
  • Der Fahrer muss seine Absicht, im Inter-File-Verkehr zu fahren, anzeigen ;
  • Motorisierte Zwei‑ oder Dreiräder dürfen sich kein Vorrecht erzwingen ;
  • Es ist verboten, ein anderes Fahrzeug im Inter-File-Verkehr zu überholen ;
  • Wenn sich der Verkehr wieder normalisiert und die Fahrzeuge mit mehr als 50 km/h fahren, müssen motorisierte Zwei‑ und Dreiräder wieder in die Fahrspuren zurückkehren.

Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu einem Abzug von 3 Punkten im Führerschein und zu einem pauschalen Bußgeld von 135 €. Ohne neue Mitteilung des Staates können Sie davon ausgehen, dass der Inter‑File‑Verkehr ab dem 15. September 2024 geahndet wird. Das verspricht erneut ein großes Chaos!

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This page is translated from the original post "2-roues : l’inter-file autorisé jusqu’au 15 septembre 2024, et après ?" lang Französisch.

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