Die endgültigen ökologischen Bonus- und Malussysteme für 2025

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Bonus Malus 2026

Während die Bonus-Ökologiestaffel für 2025 schon seit dem 2. Dezember 2024 bekannt ist, trifft der Malus umso härter zu!

Kleiner Erinnerung zur Grundregel: Die ökologischen Bonus- und Malussysteme sind finanzielle Maßnahmen – in Form von Zuschüssen oder Sanktionen – die von der französischen Regierung eingeführt wurden, um den Erwerb umweltfreundlicher oder umweltschädlicher Fahrzeuge zu fördern oder zu verhindern. Ab dem 2. Dezember 2024 gibt es mehrere wichtige Anpassungen dieses Systems, sowohl bei den gewährten Beträgen als auch bei den Anspruchsvoraussetzungen. Die Botschaft ist also klar: Mehr Geld in die Staatskassen.

Neue Beträge 2025 für den ökologischen Bonus

Die Höhe des ökologischen Bonus 2025 wird nun in Abhängigkeit vom Steuerreferenzeinkommen (RFR) pro Haushaltsanteil gestaffelt:

  • 4.000 € für Haushalte mit einem RFR pro Anteil kleiner oder gleich 16.300 €.
  • 3.000 € für einen RFR zwischen 16.301 € und 26.200 €.
  • 2.000 € für einen RFR über 26.200 €.

Einfacher ausgedrückt: Nehmen Sie an, dass der ökologische Bonus für alle Haushalte von 4.000 auf 2.000 Euro gefallen ist und die zusätzliche Unterstützung von 3.000 Euro für einkommensschwache Haushalte (also 7.000 Euro noch im Jahr 2024) auf 4.000 Euro gesunken ist.

Außerdem gilt für Bewohner der Übersee-Départements weiterhin ein Aufschlag von 1.000 €, vorausgesetzt das Fahrzeug wird für mindestens sechs Monate nach dem Erwerb in der betreffenden Region genutzt.

Fahrzeug-Eignungskriterien

Um den ökologischen Bonus 2025 zu erhalten, muss das Fahrzeug folgende Kriterien erfüllen:

  • Fahrzeugtyp: Nur neue Elektro- oder Wasserstoff-Pkw sind berechtigt. Leichte Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Dreiräder und Vierräder sind nicht mehr Teil des Programms.
  • Fahrzeugpreis: Der Kaufpreis darf 47.000 € nicht überschreiten. Dieser Wert wurde für 2025 noch nicht angepasst.
  • Umwelt-Score: Seit dem 10. Oktober 2023 müssen Pkw einen Mindest-Umwelt-Score erreichen, der die ökologische Auswirkung der Produktion und Nutzung bewertet. Eine regelmäßig aktualisierte Liste ist hier verfügbar.

Verfahren zur Beantragung des ökologischen Bonus 2025

Käufer haben zwei Möglichkeiten, den ökologischen Bonus 2025 zu erhalten:

  1. Vorauszahlung durch den Händler: Einige Händler ziehen den Bonusbetrag direkt vom Verkaufspreis ab. Diese Vorauszahlung muss auf der Rechnung klar ausgewiesen sein.
  2. Persönliche Beantragung: Bietet der Händler diese Vorauszahlung nicht an, kann der Käufer den Bonus über den Online-Dienst auf primealaconversion.gouv.fr selbst beantragen. Die Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum des Fahrzeugs oder der ersten Leasingrate erfolgen.

Streichung bestimmter Förderungen

Das Dekret vom 29. November 2024 besiegelt außerdem die Streichung folgender Förderungen:

  • Umweltprämie bei Fahrzeug-Umtausch: Diese Förderung zur Ersetzung alter Fahrzeuge durch weniger umweltschädliche Modelle entfällt. Die Höhe betrug 1.500 Euro.
  • Förderungen für elektrische Nutzfahrzeuge: Transporter und andere leichte Nutzfahrzeuge sind nicht mehr für den ökologischen Bonus berechtigt.

Ökologischer Malus 2025

Der ökologische Malus oder CO₂-Emissionssteuer ist eine steuerliche Maßnahme, die den Kauf von Neufahrzeugen mit hohen Kohlendioxidemissionen bestrafen soll. Im heute verabschiedeten Haushalt 2025 wurde er stark verschärft, um seine Umweltwirkung zu verstärken.

Neue Beträge 2025 für den ökologischen Malus

Ab dem 1. März 2025, vorbehaltlich der Annahme eines Misstrauensantrags, basiert eine neue Malus-Tabelle auf der Kombination von CO2-Emissionen und Fahrzeuggewicht.

CO2-Emissionen WLTPMalusbetrag 2025
<= 112 g/km0 €
113 g/km50 €
114 g/km75 €
115 g/km100 €
116 g/km125 €
117 g/km150 €
118 g/km170 €
119 g/km190 €
120 g/km210 €
121 g/km230 €
122 g/km240 €
123 g/km260 €
124 g/km280 €
125 g/km310 €
126 g/km330 €
127 g/km360 €
128 g/km400 €
129 g/km450 €
130 g/km540 €
131 g/km650 €
132 g/km740 €
133 g/km818 €
134 g/km898 €
135 g/km983 €
136 g/km1 074 €
137 g/km1 172 €
138 g/km1 276 €
139 g/km1 386 €
140 g/km1 504 €
141 g/km1 629 €
142 g/km1 761 €
143 g/km1 901 €
144 g/km2 049 €
145 g/km2 205 €
146 g/km2 370 €
147 g/km2 544 €
148 g/km2 726 €
149 g/km2 918 €
150 g/km3 119 €
151 g/km3 331 €
152 g/km3 552 €
153 g/km3 784 €
154 g/km4 026 €
155 g/km4 279 €
156 g/km4 543 €
157 g/km4 818 €
158 g/km5 105 €
159 g/km5 404 €
160 g/km5 715 €
161 g/km6 126 €
162 g/km6 637 €
163 g/km7 248 €
164 g/km7 959 €
165 g/km8 770 €
166 g/km9 681 €
167 g/km10 692 €
168 g/km11 803 €
169 g/km13 014 €
170 g/km14 325 €
171 g/km15 736 €
172 g/km17 247 €
173 g/km18 858 €
174 g/km20 569 €
175 g/km22 380 €
176 g/km24 291 €
177 g/km26 302 €
178 g/km28 413 €
179 g/km30 624 €
180 g/km32 935 €
181 g/km35 346 €
182 g/km37 857 €
183 g/km40 468 €
184 g/km43 179 €
185 g/km45 990 €
186 g/km48 901 €
187 g/km51 912 €
188 g/km55 023 €
189 g/km58 134 €
190 g/km61 245 €
191 g/km64 356 €
192 g/km67 467 €
> 193 g/km70 000 €

Neue Beträge 2025 für den Gewichts-Malus

Zur Ermittlung des malus in Bezug auf das Gewicht konsultieren Sie bitte die für 2025 gültige Tabelle unten. Elektrofahrzeuge sind davon ausgenommen, im Gegensatz zu Plug-in-Hybriden mit einer elektrischen Reichweite von über 50 km, die jedoch einen Abzug von 200 kg erhalten.

Haushalte mit mindestens drei Kindern können eine Ermäßigung der Massebesteuerung (Gewichts-Malus) in Anspruch nehmen.

Gewichtskategorie in fahrbereitem ZustandGebühr pro kg
Von 0 bis 1.599 kg0,00 €
Von 1.600 bis 1.799 kg10,00 €
Von 1.800 bis 1.899 kg15,00 €
Von 1.900 bis 1.999 kg20,00 €
Von 2.000 bis 2.099 kg25,00 €
Ab 2.100 kg30,00 €

Beispiel:

Neuwagen, der im Januar 2025 in Frankreich erstmals zugelassen wird und ein fahrbereites Gewicht von 1.950 kg hat:

  • Beispiel:
  • Neuwagen, der im Januar 2025 in Frankreich erstmals zugelassen wird und ein fahrbereites Gewicht von 1.950 kg hat
  • Gewichtskategorie zwischen 1.600 kg und 1.799 kg: 200 kg x 10 € = 2.000 €
  • Gewichtskategorie zwischen 1.800 kg und 1.899 kg: 100 kg x 15 € = 1.500 €
  • Gewichtskategorie zwischen 1.900 kg und 1.950 kg: 51 kg x 20 € = 1.020 €
  • Die Steuer beträgt somit 2.000 € + 1.500 € + 1.020 € = 4.520 €

AUCH LESEN: Ist Ihr Traumauto für den ökologischen Bonus berechtigt? (Aktualisierung Jan. 2025)

This page is translated from the original post "Les Bonus & Malus écologiques définitifs pour 2025" lang Französisch.

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