Energiecheck: Kann man ihn für sein Elektroauto nutzen?
Die Regierung gewährt im Dezember 2022 einen dritten “außergewöhnlichen” Energiegutschein. Wie viel, und wer kann von dieser Unterstützung für Strom profitieren?
Um die Franzosen in Zeiten der Inflation zu unterstützen, hat die Regierung bereits viele Maßnahmen ergriffen: Preisschutzschild im Jahr 2022, Energiegutschein im Frühling und sogar einen Heizöl Gutschein. Sie gewährt sogar einen dritten, sogenannten “außergewöhnlichen” Gutschein zur Unterstützung beim Einbruch des Winters.
Wie hoch ist der Gutschein? Und für wen?
Dieser neue außergewöhnliche Energiegutschein betrifft nicht alle Franzosen. Nur die bescheidensten Haushalte können hoffen, diese Hilfe zu erhalten, deren Betrag je nach Einkommen zwischen 100 und 200 € variiert. Die Regierung schätzt, dass 12 Millionen Haushalte ihn somit erhalten können. Hier sind die Beträge je nach steuerlichem Referenzeinkommen (RFR) pro Verbrauchseinheit (RFR/UC):
- 100 € für RFR unter 10.800 €
- 200 € für RFR zwischen 10.800 und 17.400 €
Der Energiegutschein wird in den kommenden Tagen an die Haushalte verschickt und ist bis zum 31. März 2023 gültig. Er kann auch im Voraus bei Ihrem Energieanbieter angerechnet werden, d.h. von den kommenden Rechnungen abgezogen werden.
Was kann mit dem außergewöhnlichen Energiegutschein bezahlt werden?
Das Ministerium für ökologische Übergänge gibt die Modalitäten dieser nationalen Hilfe an. Die für den außergewöhnlichen Energiegutschein berechtigten Personen können ihn für folgende Zwecke verwenden:
- Stromrechnungen, Gas, Heizöl und andere Heizstoffe (Holz usw.)
- Heizkosten, die in den Gebühren für von der individuellen Wohnungsbeihilfe (APL) geförderte Wohnheime, EHPAD, EHPA, Selbstversorgerwohnungen, Einrichtung und Langzeitpflegeeinheiten enthalten sind;
- Einige Ausgaben für energetische Renovierungen des Wohnraums durch einen zertifizierten “Umweltgarant” Fachmann (RGE).
3 bis 6 Monate kostenlose Hausladung!
Somit wird es möglich sein, durch die Stromrechnung seine Hausladungen für Elektro- oder Plug-in-Hybride abzurechnen. Tatsächlich ergeben sich bei einer durchschnittlichen Strecke von 1000 km mit einem Familienauto, das 20 kWh/100 km verbraucht, zum regulierten EDF-Preis von 0,174 €/kWh etwa 35 € Stromkosten.
Theoretisch erstattet der außergewöhnliche Energiegutschein also 3 oder 6 Monate an Ladezeiten. Für einen Kompaktwagen oder Kleinwagen unter 15 kWh/100 km sind es sogar 4 bis 8 Monate!
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This page is translated from the original post "Chèque énergie : peut-on l’utiliser pour sa voiture électrique ?" lang Französisch.
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