Bonus 2024: Ausschluss chinesischer Roller und Fahrräder?
Nach dem Automobil ist die ökologische Logik Frankreichs das Ende der Prämien für Roller und Elektrofahrräder mit weiter Herkunft.
Kohärenz ist nicht das erste Merkmal, das einem in den Sinn kommt, wenn man über politische Entscheidungen spricht. Gute Entscheidungen werden getroffen, aber nicht immer zu 100 % umgesetzt. Dies führt zu Fragen, Unverständnis und sogar Unzufriedenheit.
Im Bereich der individuellen Mobilität sorgten die neuen Zulassungsvoraussetzungen für den ökologischen Fahrzeugbonus im Jahr 2023 für viel Gesprächsstoff. Der Ausschluss aller Fahrzeuge mit weiter Produktionsherkunft (hauptsächlich China, darunter die Tesla Model 3) wird als eine willkommene Form des Protektionismus angesehen.
Aber gilt das, was für Automobile gilt, nicht auch für andere batteriebetriebene Verkehrsmittel wie Zweiräder? Fahrräder, Roller und Motorräder werden mit mehreren tausend Euro subventioniert, und die meisten in Frankreich verkauften stammen aus Asien.
Die Frage stellt sich nicht bei E-Scootern, die eine fragile Zuverlässigkeit haben und daher eine katastrophale ökologische Bilanz aufweisen.
Wie steht es um elektrisch angetriebene Zweiräder?
Der ökologische Bonus für elektrische Roller und Motorräder richtet sich an alle Privatpersonen ohne Einkommensbegrenzung. Die Höhe ist die größte: bis zu 900 Euro für Fahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 3 kW. Für die Bewohner der Überseegebiete wird dieser Betrag um 1000 Euro erhöht, also bis zu 1900 Euro.
In Frankreich ist der König der elektrischen Roller der BMW CE04, trotz seines hohen Preises. Die günstigere chinesische Konkurrenz spricht vor allem junge Stadtbewohner an, die gerade ins Berufsleben starten.
Wie steht es um E-Bikes (elektrisch unterstützte Fahrräder)?
Hier treffen wir einen heiklen Punkt. Décathlon, größter Fahrradverkäufer in Frankreich und weltweit führender Hersteller, produziert einen großen Teil seiner Fahrräder in China. Ihm die Möglichkeit zu entziehen, E-Bikes mit Bonus zu verkaufen, wäre eine Katastrophe für sein Geschäft – und somit für die ökologische Transformation des Landes.
Dennoch verlangsamen sich die Fahrradverkäufe in Frankreich, aber auch weltweit. Die Wirkung der Covid-Pandemie lässt nach und die Ausstattungswelle der Bevölkerung ist vorbei. Künftig wird es vor allem um Ersatzkäufe gehen.
Seit 2023 ist der Zugang zu diesem Bonus nicht mehr automatisch, was ihn deutlich unattraktiver gemacht hat. Er ist jetzt an eine Einkommensgrenze von unter 14.089 Euro pro Anteil des steuerlichen Referenzeinkommens gebunden. Der Staat geht davon aus, dass Personen über dieser Grenze sich ein qualitativ hochwertiges E-Bike für 1000 Euro selbst leisten können. Für ein Auto im Wert von 47.000 Euro gibt es hingegen keine Einkommensbegrenzung. Damit kehren wir zur Logikfrage am Anfang dieses Artikels zurück…
Wie hoch ist der Fahrradbonus?
Wie im Artikel D251-1-4 des Energiespargesetzes angegeben, beträgt die Unterstützung 40 % der Anschaffungskosten, begrenzt auf:
- 150 €, wenn das Fahrrad ohne elektrische Tretunterstützung von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 6.358 € oder von einer behinderten Person erworben wird.
- 300 €, wenn das Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 14.089 € erworben wird.
- 400 €, wenn das Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 6.358 € oder von einer behinderten Person erworben wird.
- 2.000 € für Fahrräder, die zum Transport von Personen oder Gütern vorne oder hinten am Fahrer angepasst sind oder die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechen, für Klappräder (mit oder ohne elektrische Tretunterstützung) sowie für elektrische Anhänger für Fahrräder – sofern das Fahrzeug von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 6.358 € oder von einer behinderten Person erworben wird.
- 1.000 € für Fahrräder, die zum Transport von Personen oder Gütern vorne oder hinten am Fahrer angepasst sind oder die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechen, für Klappräder (mit oder ohne elektrische Tretunterstützung) sowie für elektrische Anhänger für Fahrräder – sofern das Fahrzeug von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 14.089 € oder von einer juristischen Person erworben wird.
Das alles ist ziemlich komplex und manchmal etwas heuchlerisch. Haushalte mit sehr begrenztem Einkommen kaufen selten neue Gegenstände, egal ob Fahrräder, Fernseher oder anderes. Die Wirkung dieser Maßnahmen lässt also vermuten, dass sie langsam auslaufen sollen.
Daher stellt sich die Frage, ob der Ausschluss von E-Bikes und elektrisch angetriebenen Zweirädern auf der Agenda der Regierung steht? Logik und gesunder Menschenverstand sind leider keine Synonyme.
AUCH LESEN: Bonus 2024: unsere 5 „geförderten“ Alternativen zur Tesla Model 3
This page is translated from the original post "Bonus 2024 : vers une exclusion des scooters et vélos chinois ?" lang Französisch.
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