ABC der Verkehrsverstöße und Bußgelder in Paris

Kommentieren
français vélo

Hier die Liste der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Paris, mit der Höhe der Geldbußen und den Punktabzügen im Führerschein.

Für Autofahrer :

  • Nichtbeachtung einer roten Ampel : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 4 Punkten.
  • Nichtbeachtung einer gelben Ampel : Pauschalbuße von 35 € und Abzug von 2 Punkten.
  • Befahren oder Parken auf einem Fahrradweg : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 3 Punkten.
  • Behinderndes Parken : Pauschalbuße von 35 €.
  • Stark behinderndes Parken (z. B. auf dem Gehweg, auf einem Zebrastreifen) : Pauschalbuße von 135 € und mögliche Abschleppung.
  • Gefährliches Parken : Pauschalbuße von 135 €, Abzug von 3 Punkten und mögliche Abschleppung.
  • Nichtzahlung der Parkgebühr : Post-Parkgebühr (FPS) von 75 € in Zone 1 und 50 € in Zone 2 pro 6-Stunden-Abschnitt.
  • Parktarife für schwere Fahrzeuge :
  • Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybrid über 1,6 Tonnen :
    • Zone 1 (1. bis 11. Arrondissement) : 18 € pro Stunde.
    • Zone 2 (12. bis 20. Arrondissement) : 12 € pro Stunde.
  • Elektrische Fahrzeuge über 2 Tonnen :
    • Zone 1 : 18 € pro Stunde.
    • Zone 2 : 12 € pro Stunde.
  • Diese Tarife gelten von Montag bis Samstag, von 9 h bis 20 h. An Sonntagen und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos.
  • Forfait Post-Stationnement (FPS) für schwere Fahrzeuge :
  • Bei Nichtzahlung oder Überschreitung der erlaubten Parkzeit wird ein Forfait Post-Stationnement (FPS) angewendet. Die Beträge sind wie folgt :
  • Zone 1 : 225 €
  • Zone 2 : 150 €
  • Benutzung eines Handtelefons während der Fahrt : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 3 Punkten.
  • Benutzung eines Geräts im Sichtfeld (Bildschirm, außer GPS) : Pauschalstrafe von 1 500 €, Abzug von 3 Punkten und mögliche Beschlagnahme des Geräts.
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 3 Punkten.
  • Nichtbeachtung eines Stoppschilds : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 4 Punkten.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l) : Pauschalbuße von 135 €, Abzug von 6 Punkten und mögliche Führerschein-Sperre.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h innerorts : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 1 Punkt.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 km/h und weniger als 30 km/h : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 2 Punkten.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 30 km/h und weniger als 40 km/h : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 3 Punkten.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 40 km/h und weniger als 50 km/h : Pauschalbuße von 135 € und Abzug von 4 Punkten.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung gleich oder über 50 km/h : Geldbuße bis zu 1 500 € und Abzug von 6 Punkten.
  • Mögliche Zusatzstrafen : Beschlagnahme des Fahrzeugs, Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrssicherheitsseminar, usw.
  • Im Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ≥ 50 km/h innerhalb von 3 Jahren gilt die Tat als Straftat im Straßenverkehr, die mit bis zu 3 Monaten Gefängnis, einer Geldstrafe von 3 750 € und einem Abzug von 6 Punkten im Führerschein bestraft wird.

Für Radfahrer :

  • Nichtbeachtung einer roten Ampel : Pauschalbuße von 135 €.
  • Fahren auf dem Gehweg : Pauschalbuße von 135 €.
  • Tragen von Kopfhörern oder Nutzung des Telefons während der Fahrt : Pauschalbuße von 135 €.
  • Fehlende Beleuchtung nachts oder bei schlechter Sicht : Pauschalbuße von 11 €.
  • Missachtung von Vorfahrten : Pauschalbuße von 135 €.
  • Mitnahme eines Fahrgasts ohne geeigneten Sitz : Pauschalbuße von 35 €.
  • Richtungsänderung ohne vorherige Ankündigung : Pauschalbuße von 35 €.
  • Fahren mit mehr als zwei nebeneinander auf der Fahrbahn : Pauschalbuße von 35 €.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss : Pauschalbuße von 135 € und mögliche Führerschein-Suspendierung.

Es ist zu beachten, dass Verstöße mit dem Fahrrad nicht zum Punktabzug im Führerschein führen.

Für Fußgänger :

  • Überquerung außerhalb von Fußgängerüberwegen oder bei roter Ampel : Pauschalbuße von 4 €.
  • Gehen auf der Fahrbahn ohne Notwendigkeit : Pauschalbuße von 4 €.

Die Höhe der Geldbußen kann je nach Zahlungsfrist variieren: ermäßigt bei schneller Zahlung, erhöht bei Verspätung. Außerdem können bestimmte Verstöße zu zusätzlichen Strafen führen, wie z. B. zur Führerschein-Sperre oder zur Abschleppung des Fahrzeugs.

ZUM WEITERLESEN: Die Stadt Paris erfindet neue Verkehrsbeschränkungen

This page is translated from the original post "Abécédaire des infractions et amendes si vous circulez à Paris" lang Französisch.

Wir empfehlen Ihnenauch:

Nicht kategorisiert

Maserati gewinnt 15 % elektrische Reichweite in 500 Millisekunden

In der Übersicht