Was sich 2024 auf den Straßen ändert
Anlässlich des neuen Jahres präsentiert der Verband „40 Millionen Autofahrer“ alles, was sich für Autofahrer ab dem 1. Januar 2024 ändern wird.
Ende der Punkteabzüge für kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Ab dem 1. Januar 2024 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 5 km/h nicht mehr mit dem Abzug eines Punktes im Führerschein geahndet. Die Bußgeldstrafe bleibt jedoch bestehen und beträgt zwischen 68 und 135 €. Ein Dekret vom 6. Dezember 2023 legt dies fest.
Führerscheinprüfung mit 17 Jahren möglich.
Ein Dekret vom 20. Dezember 2023 erlaubt ab dem 1. Januar 2023 die Führerscheinprüfung der Klasse B bereits mit 17 Jahren. Somit kann die Theorieprüfung ab 15 Jahren für Begleitetes Fahren abgelegt werden und ab 16 Jahren für andere Personen.
Die neuen Städte in der Umweltzone (ZFE)
Die ZFE-Gebiete (Niedrigemissionszonen) werden ab Januar 2024 in den Großstädten Paris, Marseille, Lyon, Rouen und Straßburg eingeführt. Für andere Ballungsräume, die die Schadstoffgrenzwerte noch nicht überschritten haben, spricht man von Überwachungsgebieten, was ihnen bis zum 31. Dezember 2024 Zeit lässt, bevor der Verkehr von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette eingeschränkt wird.
Verschärfung der ökologischen Zusatzsteuer (Malus).
Ab Januar 2024 wird die Besteuerung der umweltschädlichsten Fahrzeuge verschärft. Vorgesehen ist unter anderem:
- die Erhöhung der Steuer auf Kohlenstoffdioxidemissionen von Pkw mit den höchsten Emissionen und die Abschaffung der Deckelung des Malus auf 50 % des Fahrzeugkaufpreises,
- die Erhöhung der sogenannten „Masse-Malus“-Steuer auf das Fahrgewicht. Die Auslösegrenze wird von derzeit 1,8 Tonnen auf 1,6 Tonnen gesenkt und ein progressiver Tarif eingeführt,
- den Ersatz der derzeitigen jährlichen Steuer auf das Alter von Fahrzeugen durch eine Steuer auf atmosphärische Schadstoffemissionen. Drei Tarife – 0 Euro, 100 Euro und 500 Euro – werden je nach Crit’Air-Kategorie angewandt,
- die Senkung des bei Gebrauchtwagen angewandten Altersabschlags von 10 % auf 5 %,
- die Einbeziehung von „Pick-up“-Fahrzeugen mit vier oder mehr Sitzen (statt bisher fünf oder mehr Sitze) und von „Off-Road-Lkw“ mit fünf oder mehr Sitzen in den Malus-Bereich,
- die Begrenzung der Familienrückerstattung auf eine pro Zeitraum von zwei Jahren.
AUCH LESEN: Aktualisierung: Liste der für den Umweltbonus berechtigten Modelle
This page is translated from the original post "Ce qui change sur les routes en 2024" lang Französisch.
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