Darf man mit dem Roller U-Bahn oder Bus fahren?
Wenn die Antwort auf den gesunden Menschenverstand mit der Förderung sanfter Mobilität als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr zu fallen scheint, ist die Praxis sehr geregelt. Eine kurze praktische Erinnerung.
Vor allem ist es immer nützlich, immer wieder zu wiederholen, dass es strikt verboten ist, mit einem Elektroroller auf Gehwegen zu fahren. Wie beim Fahrrad ist es ein Verkehrsmittel, dessen Platz auf der Fahrbahn und nicht auf Fußgängerbereichen ist. Für nicht motorisierte Roller ist es hingegen erlaubt. Ob elektrisch oder nicht, es wird von Ihnen in jedem Fall verlangt, Ihr Fahrzeug im U-Bahn-Bereich und in Bahnhöfen zu schieben. Vergessen Sie die Idee, in den Gängen, Umsteigehallen, auf den Bahnsteigen oder an Bord mit Volldampf zu fahren – das ist eine sehr schlechte Idee.
Ausgeklappt nimmt Ihr Roller viel Platz ein und wird vor allem zum Hindernis für andere Nutzer. Bei plötzlichen Verzögerungen können die etwa 15 kg des Fahrzeugs zu besonders gefährlichen Geschossen werden, vor allem wenn es auf den Rädern steht. Für die Sicherheit und den Respekt aller sollten Sie es zusammengeklappt und in der Hand halten.
Jeder Verstoß, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel (RER, U-Bahn, Bus und Straßenbahn), kann mit einer Geldstrafe von 150 € belegt werden (plus 50 € Bearbeitungsgebühr ohne sofortige Zahlung).
WEITERLESEN > Die Regierung schlägt bei Elektrorollern mit der Faust auf den Tisch
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