Das Fahren zwischen den Autos ist endlich erlaubt!
Nach zahlreichen Hin- und Her und Experimenten ist die circulation inter-files (CIF) offiziell in den Code de la route aufgenommen worden.
Morgen, den 11. Januar 2025, markiert einen historischen Meilenstein: Die circulation inter-files wird im gesamten Staatsgebiet endgültig für alle motorisierten Zwei- und Dreiradfahrzeuge erlaubt sein.
Die CIF, ein zentrales Anliegen der Fédération Française des Motards en Colère (FFMC), wird nach jahrelangen Kämpfen und Experimenten endlich zu einer legalen Praxis. Dieser Sieg wird von den Motorradfahrern mit Begeisterung aufgenommen, obwohl weiterhin Herausforderungen bei der Umsetzung und der Aufklärung der Verkehrsteilnehmer bestehen.
Zur Erinnerung: Die CIF erlaubt es Zweirädern, bei Staus zwischen den Fahrspuren zu fahren. Ursprünglich in 21 Départements getestet, hat sich diese Praxis in Bezug auf Sicherheit und Verkehrsfluss bewährt. Auf Strecken wie dem Pariser Périphérique blieb die Unfallrate trotz hoher Verkehrsströme niedrig, was die Wirksamkeit dieser Maßnahme bestätigt.
Der Weg bis zu dieser Offzialisierung war nicht frei von Hindernissen. Letzten Sommer hatten fehlerhafte Ankündigungen über eine bevorstehende Welle von Verboten bzw. Bußgeldern Besorgnis ausgelöst, wurden jedoch durch die Fakten widerlegt. Die Verlängerung des Experiments bis Juli 2025, die nun hinfällig ist, hatte dank der Zusammenarbeit zwischen der FFMC und der Sécurité Routière einen soliden Rahmen geschaffen.
Fahrer von Motorrädern (Kategorie L3e) und motorisierten Trikes (Kategorie L5e) mit einer maximalen Breite von 1 Meter. Auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und auf denen in jeder Richtung mindestens zwei Fahrspuren vorhanden sind.
Bei dichtem, durchgehendem Kolonnenverkehr.
Wenn die Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge auf maximal 50 km/h begrenzt ist, mit genügend Abstand zwischen den Fahrzeugen, auf einer freien Fahrbahn (keine Baustellen, kein Schnee oder Eis) und unter Einhaltung spezifischer Geschwindigkeitsbegrenzungen:
– maximal 50 km/h, wenn sich die Kolonnen bewegen,
– maximal 30 km/h, wenn ein Fahrstreifen steht,
mit dem Verbot, während der CIF ein anderes Fahrzeug zu überholen.
Sobald der Verkehr wieder flüssig wird, unverzüglich wieder in den Fahrstreifen einordnen.
Sanktionen bei Nichtbeachtung
Bußgeld der 4. Klasse (135 €)
Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren (gegebenenfalls mit Beschränkung auf nichtberufliche Fahrten).
Abzug von 3 Punkten im Führerschein.
Diese offizielle Anerkennung markiert einen Wendepunkt, fordert aber zugleich Verantwortung. Die einst den Motorradfahrern entgegengebrachte Toleranz darf durch gefährliches oder übermäßiges Verhalten nicht gefährdet werden. Die Ordnungskräfte, nun gestützt durch eine klare Gesetzeslage, können Missbräuche besser gezielt angehen, ohne eine Praxis zu stigmatisieren, die ihre Vorzüge gezeigt hat.
Die Aufnahme der CIF in den Code de la route ist ein wichtiger Fortschritt und ein Symbol für einen fruchtbaren Dialog zwischen Motorradfahrern, öffentlichen Stellen und Verbänden. Jetzt ist jeder gefordert, seinen Teil dazu beizutragen, damit diese Praxis zu einem Beispiel für harmonisches Miteinander auf unseren Straßen wird.
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This page is translated from the original post "La circulation inter-files est enfin légale !" lang Französisch.
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