Keine Punkteabzüge mehr für geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen
Ab dem 1. Januar 2024 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 5 km/h nur noch mit einer Geldstrafe geahndet.
Das seit der Ankündigung im vergangenen April lang erwartete Dekret wurde an diesem Freitag im Amtsblatt veröffentlicht. Man weiß, dass die Franzosen sehr an ihrer Bewegungsfreiheit hängen, aber auch an ihrem Recht auf Fehler und Eigenverantwortung. Kurz gesagt, die kleinen Geschwindigkeitsüberschreitungen, jene unter 5 km/h, die von den Radargeräten erfasst werden (also in Wirklichkeit etwas höher), sind eher ein Ausrutscher als Schwerverbrechen.
Der Verstoß bleibt bestehen und die Geldstrafe weiterhin fällig. Punkte, ja – Geld, nein! Die Wespe ist nicht dumm: 50 % der 21,5 Millionen im Jahr 2021 verhängten Bußgelder hatten eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h als Ursache. Der Einnahmeausfall für den Staat wäre enorm.
Zur Erinnerung: Verstöße unter 20 km/h werden hart bestraft. 135 Euro (auf 90 Euro reduziert bei schneller Zahlung) innerorts und 68 Euro (auf 45 Euro reduziert bei schneller Zahlung) außerorts.
Natürlich freut diese Ankündigung nicht die gesamte Bevölkerung und einige Verbände kritisieren, dass damit ein falsches Signal gesendet wird, das zu einem mechanischen Anstieg der Sterblichkeit führen wird. Im Hintergrund könnte man außerdem einwenden, dass die Auslösegrenzen für Bußgelder völlig überholt sind. Die heute gestellte Frage beschäftigt: Bis zu 20 km/h Überschreitung gilt dieselbe Strafe wie für 1 km/h.
Sollten die Auslösegrenzen für Bußgelder und Punktabzüge nicht grundlegend überdacht werden: 5, 10, 20, +30 km/h? Die Grenze bei mehr als 50 km/h ist ebenfalls völlig anachronistisch in einer Zeit, in der Energieeinsparungen bei der Definition einer Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls berücksichtigt werden sollten. Nicht nur die Gefährlichkeit.
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This page is translated from the original post "Plus de retrait de point pour les petits excès de vitesse" lang Französisch.
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