„Paris atmet auf – ohne Auto“: Sonntag, 17. September, der Prozess gegen das Auto?
Paris veranstaltet die 9. Auflage des Tages „Paris atmet auf – autofrei“ am Sonntag, den 17. September, von 11 bis 18 Uhr. Achtung bei Ihren Fahrten.
„Paris atmet auf“ war ein passender Name. „Paris atmet auf – autofrei“ wirkt bereits etwas populistischer, da alle motorisierten Fahrzeuge, sowohl mit Verbrennungs- als auch Elektroantrieb, an der Fahrverbotszone in Paris innerhalb des Boulevard Périphérique (außerhalb des Périphérique) am Sonntag, den 17. September 2023, teilnehmen müssen. Und damit sind nicht nur Benzin- oder Dieselautos betroffen, dieser „Satan“ in den Augen der Bürgermeisterin Anne Hidalgo. Zuwiderhandelnde müssen mit einer Strafgebühr der 4. Klasse (135 € Bußgeld) rechnen.
Man kann tatsächlich bedauern, dass die Botschaft hinsichtlich der Elektrofahrzeuge vermischt wird, da diese pauschal mit der Verschmutzung in Verbindung gebracht werden, obwohl ihr positiver Einfluss auf die Luftqualität im restlichen Jahr immer wieder hervorgehoben wird.
Die Straßen der Hauptstadt werden daher von 11 bis 18 Uhr Fahrrädern (motorisiert?), Elektrorollern (motorisiert?), Skateboards und Rollschuhen vorbehalten sein, damit man die Stadt unter weniger Einschränkungen erkunden und neu entdecken kann. Fußgänger sollten möglichst auf den Gehwegen bleiben, da frühere Veranstaltungen relativ viele Rücksichtslosigkeiten von einigen Radfahrern zeigten, die mit hoher Geschwindigkeit unterwegs waren.

Der öffentliche Nahverkehr wird selbstverständlich aufrechterhalten, insbesondere um die Anbindung zu den Vororten zu gewährleisten, wo man parken kann, bevor man in die Hauptstadt fährt. Taxis und Fahrdienste (VTC) sind ebenfalls erlaubt, jedoch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Pariser, die vom Wochenende zurückkehren, müssen bei der Einfahrt in die Stadt einen Wohnsitznachweis vorlegen.
Und schließlich, um jedem den Fahrradverkehr näherzubringen, bieten die Leihräder von Vélib‘ 45 Minuten kostenlose Nutzung.
Zur Erinnerung: An jedem ersten Sonntag des Monats sind das Stadtzentrum und die Champs-Élysées Fußgängern und sanften Verkehrsarten wie Zu-Fuß-Gehen, Fahrradfahren, Rollschuhfahren usw. vorbehalten.
FAQ
WIE KANN ICH MEINEN WOHNSITZ ERREICHEN ODER VERLASSEN?
Es wird empfohlen, das Fahrzeug während der Zeit von 11 bis 18 Uhr möglichst wenig zu nutzen (Auto oder motorisiertes Zweirad). Anwohner können ihre Wohnung erreichen: Zur Erleichterung der Kontrollen müssen sie einen Nachweis ihres Wohnsitzes mit sich führen. Sowohl bei der Anfahrt als auch bei der Abfahrt wird verlangt, dass die kürzeste Strecke gewählt wird, um motorisierten Verkehr während dieses speziellen Tages zu minimieren.
WIE KANN ICH JEMANDEN AM BAHNHOF ODER FLUGHAFEN ABSETZEN ODER ABHOLEN?
Mit Ausnahme des zentralen Bereichs und der Paris-Respire-Zonen dürfen öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und Fahrdienste (VTC) in Paris mit maximal 30 km/h fahren. Im zentralen Bereich dürfen öffentliche Verkehrsmittel und Taxis mit 20 km/h fahren.
Nein. Das Fahrverbot gilt unabhängig vom Antriebstyp. Zusätzlich zum Ziel der Luftverschmutzungsreduzierung, die vor allem pädagogisch ist, da die Fahrverbote nur für wenige Stunden am Tag gelten, soll der Tag „Paris atmet auf – autofrei“ den Raum, der sonst motorisierten Verkehrsmitteln mit 2, 3 oder 4 Rädern gewidmet ist, für sanfte Fortbewegungsarten wie Gehen, Fahrradfahren, Roller, etc. freimachen. Man kann daran erinnern, dass motorisierter Verkehr mehr als 50 % des öffentlichen Raums einnimmt, obwohl motorisierte Individualfahrten nur 13 % aller Fahrten ausmachen. Aus diesem Grund sind auch Elektrofahrzeuge von diesen außergewöhnlichen Fahrverboten betroffen.
KANN ICH MIT EINEM ELEKTRO-MOTORRAD FAHREN?
Nein. Das Fahrverbot gilt für alle motorisierten Zweiräder, unabhängig vom Antriebstyp.
ICH ARBEITE SCHICHTDIENST (KEIN ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR VERFÜGBAR). WIE KANN ICH ES TUN?
Fahrzeuge, die von öffentlichen Diensten für die Dienstaufnahme ihrer Mitarbeiter autorisiert sind, dürfen mit Nachweis fahren. Andernfalls ist keine Ausnahme möglich. Das Fahrverbot gilt nur von 11 bis 18 Uhr.
KANN ICH EINEN AUSNAHMEANTRAG FÜR DAS FAHRVERBOT BEKOMMEN?
Nein. Es werden keine Ausnahmen auf Antrag erteilt. Sie können sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi/VTC (außer im zentralen Bereich für VTC) fortbewegen. Wenn Sie mit dem Auto fahren möchten, können Sie vor 11 Uhr und nach 18 Uhr fahren.
ICH BIN BEHINDERT. KANN ICH MIT DEM AUTO FAHREN?
Ja. Inhaber der Parkkarte für Menschen mit Behinderung (Carte Mobilité Inclusion – Parkausweis oder Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung) dürfen frei fahren. Das Fahrzeug muss die Original- und gültige Karte gut sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen.
WEITERFÜHRENDE LITERATUR: Welches Elektrofahrrad sollte man in Paris wählen? (unsere Empfehlung am Ende)
This page is translated from the original post "„Paris Respire – Sans voiture“ : dimanche 17 septembre, le procès de la bagnole ?" lang Französisch.
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