80 km/h, 90, wieder 80: Walzer der Tempolimits im Calvados
Nachdem es einen Teil seiner Departementsstraßen auf 90 km/h zurückgesetzt hatte, ist das Département Calvados gezwungen, zurückzurudern.
Departementsstraßen mit 90 km/h im Calvados sind damit vorbei. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h wurde am 1. Februar im gesamten Nebenstraßennetz wieder eingeführt. Diese Änderung folgt einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus formalen Gründen aufgehoben hat. Die Justiz hatte den Fall nach einer Klage der Liga gegen die Gewalt im Straßenverkehr übernommen.
Ob es später zu einer erneuten Rückkehr zu 90 km/h kommen wird, ist noch nicht entschieden. „Anstatt Berufung einzulegen, wollte das Département sich die notwendige Zeit nehmen, um zu entscheiden, ob die Geschwindigkeit von 90 km/h auf jeder der 28 betroffenen Achsen beibehalten werden soll oder nicht“, erklärt die Gebietskörperschaft in ihrer Mitteilung. Zu diesem Zweck wird für jeden Abschnitt derzeit eine Unfalluntersuchung durchgeführt, die es ermöglichen soll, über die geometrischen Merkmale der betroffenen Straßen hinaus festzustellen, ob eine Umstellung auf 90 km/h angesichts der Entwicklung der durchschnittlichen Unfallquoten auf diesen Abschnitten als vertretbar angesehen werden kann.“
Ein anderes Ergebnis im Département Orne
Nach Angaben der nationalen Fahrerliga wurde die Begrenzung auf 90 km/h auf 53.000 km Departementsstraßen in Frankreich wieder eingeführt. Da die letzte Erhebung vom 23. Januar stammt, müssen nun die calvadosischen Abschnitte von dieser Gesamtlänge abgezogen werden (435 km). Einige Départements haben die 80-km/h-Begrenzung auf allen Straßen, für die sie zuständig sind, aufgegeben. Das ist der Fall im Puy-de-Dôme, Aveyron, Allier, Corrèze, Creuse, Cantal und Ardèche.
Auch in der Orne stellte sich die Frage einer Rückkehr zu 80 km/h, ebenfalls nachdem die Liga gegen die Gewalt im Straßenverkehr das Verwaltungsgericht angerufen hatte. Das Département, das die 90 km/h beibehalten wollte, legte die erforderlichen Nachweise vor und bekam Recht.
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