Ökologischer Malus 2025: Die Nationalversammlung sagt Nein zur steuerlichen Verschärfung
Die Prüfung des Haushaltsgesetzesentwurfs 2025 Frankreichs führte am Samstag, den 26. Oktober, zur Ablehnung eines noch strengeren ökologischen Malus.
Im politischen Spiel, das derzeit in Frankreich stattfindet, mit einer Regierung ohne Mehrheit in der Nationalversammlung, sind die Abstimmungen weder kohärent noch sinnvoll. So versuchen die Abgeordneten von La France Insoumise, nachdem sie monatelang für ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren geworben hatten, mit allen Mitteln, nicht für diese parlamentarische Nische zu stimmen, die heute von den gewählten Vertretern des Rassemblement National (RN) verteidigt wird. Eine Demagogie beider Extreme, die den Bürgern schadet.
Am Samstag, dem 26. Oktober 2024, bei der Prüfung des Haushaltsgesetzesentwurfs 2025 in der Nationalversammlung stimmten die gewählten Vertreter von RN, LR, Ciotti-Anhänger sowie einige Sozialisten und Kommunisten gegen die Verschärfung des ökologischen Malus für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Mit 128 Stimmen gegen 90, die von La France Insoumise, den Grünen und den Macronisten kamen, wurde die Beibehaltung der Skala von 2024 beschlossen.
Allerdings sollte man nicht vorzeitig Sieg – oder Niederlage, je nach Blickwinkel – ausrufen, denn es besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit, dass die Regierung Barnier mit Nachdruck durchsetzen wird, dass ihr Haushalt 2025 abgestimmt wird, der bis zu 60 Milliarden Euro Einsparungen und neue Steuereinnahmen bestätigen soll. Dazu wird sie Artikel 49.3 der Verfassung einsetzen.
Wie würde der „Barnier“-Malus 2025 aussehen?
- Reduzierung des Budgets für den Ökobonus von 1,5 auf 1 Milliarde Euro für Elektroautos
- Senkung des Ökobonus für Elektroautos von 4.000 auf 3.000 Euro
- Senkung der Fördergrenze auf 40.000 Euro für Elektroautos
- Einführung einer Einkommensobergrenze für den Anspruch auf den Bonus. Ausschluss von Spitzenverdienern
- Absenkung des Auslösewerts des ökologischen Malus von 118 auf 113 Gramm/km (und 106 g im Jahr 2026 sowie 99 g im Jahr 2027)
- Erhöhung der Obergrenze des Malus von 60.000 auf 70.000 Euro im Jahr 2025, dann jeweils +10.000 Euro in 2026 und 2027, also bis zu 90.000 Euro.
- Senkung der Gewichtsschwelle für die Auslösung des Malus von 1.600 auf 1.500 kg bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Freibetrag von 200 kg für Plug-in-Hybride, deren Reichweite im 100%-Elektromodus über 50 km liegt.
Die Kombination all dieser Maßnahmen soll ermöglichen, bis 2027 bis zu 80 % der neuen Verbrennerfahrzeuge zu erfassen, gegenüber 40 % im Jahr 2024. Also eine Verdoppelung im Volumen, aber nicht bei den Abgaben. Tatsächlich würden die Einnahmen aus dem ökologischen Malus 2025 von 630 auf 2,21 Milliarden Euro steigen, dann auf 3,3 Milliarden in 2026 und 4,45 Milliarden in 2027.
Milliarden, die dem Staat kaum entgehen werden und die daher im Namen der ökologischen Transformation zwangsweise durchgesetzt werden könnten. Antwort am Dienstag, dem 29. Oktober 2024, Stichtag für die Abstimmung über den Haushalt 2025…
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This page is translated from the original post "Malus écologique 2025 : l’Assemblée dit non au durcissement fiscal" lang Französisch.
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