Elektroautos: Wie verhält es sich mit Kilometerpauschalen?

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Um die Energiewende zu fördern, hat Frankreich eine vorteilhafte Kilometerpauschale für Elektrofahrzeuge eingeführt.

Kilometerkosten sind in Frankreich ein echtes steuerliches Mobilitätsinstrument, das stark ins Haushaltsbudget eingreift, aber auch in Unternehmen, wenn diese ihre Mitarbeiter auffordern, mit ihrem Fahrzeug unterwegs zu sein.

Der Aufstieg des Elektroautos wirft daher die Frage nach der Berechnung dieser Kilometerkosten auf. Ist die Pauschale anders? Wird sie gefördert? Wird sie ignoriert? Mobiwisy gibt einen Überblick.

Was sind Kilometerkosten?

Die von der Finanzverwaltung jährlich festgelegten Kilometerkosten ermöglichen einem Arbeitnehmer, seine Transportkosten mit dem eigenen Fahrzeug von der Steuer abzusetzen, sofern diese beruflich veranlasst sind. Sie gelten für Benzin-, Wasserstoff-, Plug-in-Hybrid- oder Elektrofahrzeuge gleichermaßen:

  • für die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
  • für bestimmte berufliche Fahrten

Die Kilometerpauschale basiert auf einem Pauschalbetrag, der berechnet wird anhand von:

  • der steuerlichen Leistungskraft des Fahrzeugs
  • der zurückgelegten Entfernungen
  • den vom Fahrer getragenen Kosten (Wertminderung des Fahrzeugs, Reparatur- und Wartungskosten, Reifen, Kraftstoff, Kfz-Versicherungsprämie)

Ausgeschlossen sind:

  • Maut- und Parkgebühren;
  • Zinsen von Krediten, die für den Erwerb des Fahrzeugs aufgenommen wurden;
  • unerwartete Kosten (Reparaturen, Unfälle usw.), außer wenn sie auf einer beruflichen Fahrt entstanden sind.

Kilometerpauschale und Elektroauto: 20 % Zuschlag

Seit 2021 profitieren Fahrer von Elektrofahrzeugen von einer günstigeren Kilometerpauschale. Tatsächlich wird automatisch ein Zuschlag von 20 % auf den Pauschalbetrag angewandt. Plug-in-Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung nicht betroffen. 

Wenn zum Beispiel Ihre Pauschale 4.000 € beträgt, kommen 20 % von 4.000 € hinzu, also 800 €. Sie erhalten somit eine Gesamtpauschale von 4.800 €.

Wie berechnet man die Kilometerpauschalen 2023?

Für das Jahr 2023 gilt für Elektrofahrzeuge folgende Kilometerpauschale*:

Steuerliche LeistungBis 5.000 kmVon 5.001 bis 20.000 kmÜber 20.000 km
3 PS und wenigerd x 0,529(d x 0,316) + 1065d x 0,370
4 PSd x 0,606(d x 0,340) + 1330d x 0,407
5 PSd x 0,636(d x 0,357) + 1395d x 0,427
6 PSd x 0,665(d x 0,374) + 1457d x 0,447
7 PS und mehrd x 0,697(d x 0,394) + 1515d x 0,470
www.service-public.fr

Die Batterie-Miete und die Ladekosten (Stromversorgung) werden im Rahmen der Kraftstoffkosten in der Kilometerpauschale berücksichtigt.

Beachten Sie, dass je mehr ein Arbeitnehmer sein Fahrzeug nutzt, desto niedriger der Erstattungssatz im Pauschalbetrag wird. Schließlich sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung nicht die vom Unternehmen direkt erstatteten Pauschalen mit den persönlichen Kilometerkosten vermischen. Andernfalls droht eine Steuer-Nachprüfung…

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This page is translated from the original post "Voiture électrique : quid des indemnités kilométriques ?" lang Französisch.

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